Bitte nehmen Sie zur Vorbereitung Ihrer Trauung mit allen Beteiligten rechtzeitig Kontakt auf (ein Jahr zuvor)!

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs). Bitte klären Sie die Punkte, die offen bleiben, im persönlichen Gespräch mit ihrem Pfarrer.

 

 

1. Welche Voraussetzungen sind notwendig?

Eine christliche Ehe kann nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden (wenigstens ein Partner muss getauft, sowie in der Kirche sein). Beide Partner müssen den Willen zur Elternschaft und die Treue bis zum Tod haben.

Falls ein oder beide getauften Parter noch nicht gefirmt sind, müssen sie die Firmung empfangen, sofern kein schwerwiegenden Gründe dem entgegen stehen.

Die standesamtliche Trauung soll der kirchlichen Trauung vorausgehen. Eine kirchliche Trauung ist aber auch ohne standesamtliche Trauung möglich. In diesem Fall bedarf es einer spezielle bischöfliche Erlaubnis. Eine nur kirchliche Trauung hat in Deutschland keine rechtlichen Wirkungen im staatlichen Bereich. Wenn Sie dieses Thema mehr interessiert, lesen Sie hier.

nach oben ↑

 


 

 

2. Was ist, wenn nur ein Partner katholisch ist?

Gehört ein Partner einer nicht-katholischen christlichen Konfession (Kirche) an, spricht man von einer konfessionsverschiedenen Ehe.

Gehört ein Partner einer anderen oder keiner Religionsgemeinschaft an, wird von einer religionsverschiedenen Ehe gesprochen. In beiden Fällen ist eine kirchliche Trauung möglich, wenn der nicht-katholische Partner das christliche Eheverständnis respektiert.

Wenn der nicht katholische Partner nicht nach katholischem Ritus heiraten möchte, kann mit bischöflicher Erlaubnis eine anderst religiöse Feier oder nur standesamtliche Trauung stattfinden.

nach oben ↑

 


 

 

3. Was haben konfessionsverschiedene Paare zu beachten?

Bei einer konfessionsverschiedenen Ehe verspricht der katholische Partner, dass er dem katholischenGlauben treu bleiben will und sich nach seinen Möglichkeiten im Einvernehmen mit seinem Partner für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzt.

Die Trauung zwischen einem katholischen und einem evangelischen Christen kann zwei Formen haben:

Sie kann erstens in der katholischen Kirche mit Beteiligung des evangelischen Geistlichen oder in der evangelischen Kirche mit Beteiligung des katholischen Geistlichen erfolgen je nach dem Ritus der katholischen oder evangelischen Kirche.

Zweitens ist es im Bereich der Erzdiözese Freiburg und evangelischen Landeskirche in Baden möglich, mit einer eigenen Gottesdienstordnung ökumenisch zu heiraten. Dazu gibt es das sogenannte Formular C, nach dem die Trauung vollzogen wird. Zur Vorbereitung der Trauung ist es sinnvoll mit den Geistlichen beider Konfessionen zu sprechen.

nach oben ↑

 

 


 

 

4. Was haben religionsverschiedene Paare zu beachten?

Der katholische Partner braucht für eine religionsverschiedene Eheschließung die Erlaubnis seines Bischofs. Er verspricht, dass er dem katholischen Glauben treu bleiben und sich nach seinen Möglichkeiten im Einvernehmen mit seinem Partner für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzen will.

Dieses Versprechen und das katholische Eheverständnis muss dem anders- bzw. nichtgläubigen Partner bekannt sein und bedarf seiner Zustimmung.

Die unterschiedliche Religion der Eheleute stellt an beide Partner hohe Anforderungen. Aufrichtigkeit und Respekt vor der Überzeugung des anderen Partners müssen die Ehe bestimmen.

Wenn Sie dieses Thema näher interessiert, finden Sie weitergehende Informationen hier „Gemeinsam heiraten – verschieden glauben“ oder „Katholisch-islamische Ehe“.

nach oben ↑

 

 


 

 

 

5. Können geschiedene wiederum kirchlich heiraten?

Der Ehebund ist unauflöslich bis zum Tod. War ein Partner oder waren beide Partner schon einmal kirchlich (!) verheiratet, ist eine kirchliche Eheschließung zu Lebzeiten des geschiedenen Partners in der Regel nicht möglich.

In einem kirchlichen Verfahren kann aber überprüft werden, ob die erste Ehe im katholischen Verständnis tatsächlich gültig geschlossen wurde. Wird eine solche Eheschließung durch eine kirchliche Überprüfung für ungültig erkannt, steht einer kirchlichen Trauung nichts im Wege.

Einen Überblick zu diesem nicht leichten Thema finden Sie hier.

nach oben ↑

 

 


 

 

 

6. Können aus der Kirche ausgetretene kirchlich heiraten?

Für Ehen von katholischen Christen mit aus der Kirche ausgetretenen Christen gelten dieselben Regeln wie für konfessionsverschiedene bzw. religionsverschiedene Paare.

nach oben ↑

 

 


 

 

 

7. Traugespräch und Ehevorbereitungskurs ?

Das Trau- bzw. Ehevorbereitungsgespräch mit einem Pfarrer ist Voraussetzung für die kirchliche Eheschließung.

Dabei wird festgestellt, ob alle Bedingungen für eine kirchliche Trauung gegeben sind. Am Wichtigsten dabei ist die Zustimmung zur kirchlichen, sakramentalen Trauung und des katholischen Eheverständnisses festzustellen.

Für die Katholische Kirche ist die Eheschließung auch ein rechtlicher Akt. Der Pfarrer wird deshalb im Traugespräch offene Fragen, die die notwendigen Voraussetzungen einer kirchlichen Eheschließung betreffen, klären und auch rechtliche Fragen besprechen und darüber ein Ehevorbereitungsprotokoll anfertigen.

Beim Traugespräch werden auch notwendige biografische Daten erfasst, die anschließend in das Ehebuch der Pfarrei, das Taufpfarramt und an das Standesamt gemeldet werden. Am Ende wird das Ehevorbereitungsprotokoll vom Brautpaar und vom Pfarrer unterschrieben.

Das Formular für dieses Ehevorbereitungsprotokoll können Sie hier herunterladen. Sie können die Angaben zu Ihrer Person selbst ausfüllen und zum Gespräch mitbringen.

Bei weiteren Gesprächen mit dem Priester oder Diakon der Sie trauen wird, geht es um die Fragen rund um die Form und Gestaltung der Feier der Trauung z.B. biblischen Lesungen, Liedauswahl, Gebete, Fürbitten, Mitwirkung von weiteren Personen  usw.

 

Ein Ehevorbereitungskurs oder Ehevorbereitungsseminar (auch unter dem Namen Ein-Tag-für-uns bekannt) haben einen ganz anderen Wert:

Zusammen mit anderen Paaren, die auf dem Weg zur Trauung sind, und angeleitet von erfahrenen und kundigen MitarbeiterInnen, werden Sie ermuntert und ermutigt, all die vielen wichtigen Fragen zu stellen, die bei der unmittelbaren Hochzeitsvorbereitung oft auf der Strecke bleiben.

Angebote von Ehevorbereitungskursen bzw. -tagen oder -seminaren finden Sie hier.

nach oben ↑

 

 


 

 

 

8. Welcher Pfarrer und Pfarramt sind zuständig?

Zuständig für die Anmeldung zur Trauung ist in der Regel der Pfarrer bzw. das Pfarramt, bei dem die Braut oder der Bräutigam den Wohnsitz haben. Nehmen Sie bitte rechtzeitig  Kontakt mit Ihrem Pfarrer auf (9-12 Monaten vor der Trauung).

Die Trauung selbst kann von jedem Priester oder Diakon, den Sie sich wünschen und der dazu die bischöfliche Beauftragung hat, geleitet werden.

nach oben ↑

 

 


 

 

 

9. Welche Dokumente werden benötigt?

Die christlichen Partner benötigen einen Taufnachweis. Dieser wird vom Pfarramt des Taufortes ausgestellt.

Für den katholischen Partner darf der Taufnachweis nicht älter als sechs Monate sein, damit er auch gleichzeitig als Ledigennachweis gilt.

Partner, die nicht Mitglied der Katholischen Kirche sind, benötigen einen von der Katholischen Kirche anerkannten Ledigennachweis, den sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt erhalten können oder den sie als Ledigeneid vor dem Pfarrer ablegen.

nach oben ↑

 

 


 

 

 

10. An welchen veschiedenen Orten kann ein Trauung stattfinden bzw. wo nicht?

In der Regel heiraten katholische Christen in einer katholischen Kirche (oder Kapelle) ihrer Wahl. Reservieren Sie diese Kirche rechtzeitig (9-12 Monate im Voraus) über das zuständige Pfarramt.

nach oben ↑

 

 


 

 

 

11. An welchen Terminen kann eine Trauung gefeiert werden, wann nicht?

Im Prinzip ja. Bitte klären Sie rechtzeitig, ob zu Ihrem Termin der für Sie zuständige Pfarrer oder der von Ihnen gewünschte Priester oder Diakon Zeit hat und die von Ihnen gewünschte Kirche frei ist.

Wenn Sie an einem anderen Ort als dem aktuellen Wohnort heiraten möchten, müssen Sie rechtzeitig mit dem zuständigen Pfarramt abklären, ob die Kirche oder Kapelle für Ihre Hochzeit zur Verfügung steht.

nach oben ↑

 

 


 

 

 

12. Müssen die Trauzeugen getauft und katholisch sein?

Bei einer katholischen Trauung sind zwei Zeugen notwendig. Die Trauzeugen sollten sich zum christlichen Glauben bekennen.

Rechtlich notwendig ist zur Trauzeugenschaft ein christliches Bekenntnis nicht. Die Trauzeugen müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben.

nach oben ↑

 

 


 

 

 

13. Kann der Trauungsgottesdienst individuell mitgestaltet werden?

Das ist sogar erwünscht! Sie können unter anderem bei der Auswahl der biblischen Lesungen, der Lieder und Fürbitten mitwirken, sowie Musiker, Lektoren und andere Personen z.B. aus Ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis, einbeziehen.

nach oben ↑

 

 


 

 

 

14. Welche verschiedenen Arten von Trauungsgottesdiensten gibt es?

Traditionell findet die Trauung innerhalb einer Eucharistiefeier (Braut- oder Hochzeitsmesse) statt. Die Trauung kann aber auch als Wortgottesdienst gefeiert werden, z.B. wenn zur Feier der heiligen Messe keine Beziehung besteht, das Brautpaar konfessionsverschieden ist oder ein Diakon die Feier leitet.

Besprechen Sie die Form Ihrer Trauung mit dem Geistlichen, der Ihre Trauung leitet.

nach oben ↑

 

 


 

 

 

15. Der Ablauf der Trauung in einer heiligen Messe (Braut- oder Hochzeitsmesse)

  • Empfang des Brautpaares (Durch den Zelebranten mit den Ministranten am Eingang der Kirche. Wird die Braut von einem Brautführer in die Kirche geführt, so wartet der Zelebrant mit dem Bräutigam vor dem Altar auf die Braut.
  • Einzug in die Kirche (Dabei Gesang oder Lied durch Sänger oder Gemeinde oder  Musikstück z.B. auf Orgel)
  • Begrüßung der Gemeinde (Der Zelebrant begrüßt die Mitfeiernden. Im Traugespräch können die Brautleute darauf hinweisen, dass vielleicht manche Gäste besonders willkommen geheißen werden, z.B. die Gäste, die von ganz weit herkommen oder die Gäste, die trotz des hohen Alters mitfeiern.)
  • Liturgische Eröffnung (Zelebrant)
  • Kyrie (Herr erbarme dich - Die Gemeinde, Chor oder Sänger können auch das Kyrie oder/und ein Loblied auf Christus singen)
  • Tagesgebet  (Gesprochen von Zelebranten zum Anlass des Tages, also zur Trauung.)
  • biblische Lesungen sowie Gesang oder Lied zur Lesung (Freunde oder Angehörige können die Lesung vorgetragen, anschließend folg ein passendes Lied, Gesang oder Musikstück sowie ein Halleluja-Ruf zum Evangelium.).
  • Ansprache (Der Zelebrant bezieht sich auf den Inhalt der Lesungen ggf. auf den Trauspruch und auf Informationen, die er von den Brautpaar erhalten hat.)
  • Eigentliche Trauung

- Befragung des Paares durch den Zelebranten nach der Bereitschaft zur christlichen Ehe

Zelebrant: N. ich frage Dich: Bist Du hierhergekommen, um nach reiflicher Überlegung und aus freiem Entschluss mit Deiner Braut N. (Deinem Bräutigam N.) den Bund der Ehe zu schließen?

Bräutigam und Baut sprechen: Ja.

Zelebrant: Willst Du Deine Frau (Deinen Mann) lieben und achten und ihr (ihm) die Treue halten alle Tage Ihres (seines) Lebens?

Bräutigam und Baut sprechen: Ja.

Zelebrant an beide Brautleute: Seid Ihr bereit, die Kinder anzunehmen, die Gott Euch schenken will, und sie im Geist Christi und seiner Kirche zu erziehen?

Bräutigam und Baut sprechen: Ja.

Zelebrant: Seid Ihr beide bereit, als christliche Eheleute Mitverantwortung in der Kirche und in der Welt zu übernehmen?

Bräutigam und Baut sprechen: Ja.

- Ringsegnung (Die Ringe werden vor den Zelebranten gebracht. Er spricht darüber ein Segensgebet. Anschließend besprengt er die Ringe mit Weihwasser.)

- Vermählungsspruch und Ringtausch

Zelebrant: So schließen Sie jetzt vor Gott und vor der Kirche den Bund der Ehe, indem Sie das Vermählungswort sprechen. Dann stecken Sie einander den Ring der Treue an.

(Die Brautleute wenden sich einander zu. Der Bräutigam bzw. die Braut nimmt den Ring der Braut bzw. des Bräutigams und spricht:)

N.; vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meine/n Frau/Mann. Ich verspreche dir die Treue in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens. Trag diesen Ring als Zeichen unsrer Liebe und Treue: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

(Der Bräutigam bzw. die Braut steckt der Braut bzw. dem Bräutigam den Ring an.)

- Bestätigung der Vermählung (Der Zelebrant wendet sich an die Brautleute und spricht:)

Reichen Sie nun einander die rechte Hand. Gott, der Herr, hat Sie als Mann und Frau verbunden. Er ist treu. Er wird zu Ihnen stehen und das Gute, das er begonnen hat, vollenden.

(Der Zelebrant legt die Stola um die ineinandergelegten Hände der Brautleute. Er legt seine rechte Hand darauf und spricht:)

Im Namen Gottes und seiner Kirche bestätige ich den Ehebund, den Sie geschlossen haben.

(Der Zelebrant wendet sich an die Trauzeugen und die Gemeinde und spricht:)

Sie (N. und N.) die Trauzeugen und alle, die zugegen sind, nehme ich zu Zeugen dieses heiligen Bundes. „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen."

- Feierlicher Trausegen (die Brautleute können knien, ggf. Brautkuss und Entzünden der Hochzeitskerze)

- Unterzeichnung der Trauungsdokumente (durch den Pfarrer und die Trauzeugen auf dem Altar oder Ambo-Lesepult)

  • Fürbitten (Die Bitten könne von Mitfeiernden z.B. den Trauzeugen, Freunden etc. vorgetragen werden.)
  • Feier der Eucharistie

Gabenbereitung (Lied oder Musikstück)

Wandlung (Heilig-Lied)

Brechung der Gestalt des Brotes (Lied: Lamm Gottes, oder sprechen)

Kommunion (Gesang, Lied oder Musikstück)

Danklied

Schlussgebet

Segen (anschl. wird die Gemeinde wird vom Zelebranten entlassen.)

  • Auszug aus der Kirche (Form und Reihenfolge im Vorgespräch klären, zum Auszug erkllingt ein Musikstück.)

nach oben ↑

 

 

 


 

 

 

16. Der Ablauf der Trauung in einem Wortgottesdienst (ohne heilige Messe)

  • Einzug in die Kirche
    (zu den einzelnen Teilen beachten Sie die Hinweise im Ablauf der Trauung in einer heiligen Messe)
  • Eröffnungsgebet
  • Begrüßung der Gemeinde
  • Kyrie oder Gloria
  • Tagesgebet
  • Biblische Lesungen und Gesänge zu den Lesungen
  • Ansprache
  • Befragung nach der Bereitschaft zur christlichen Ehe
  • Segnung der Ringe
  • Vermählung
  • Musik (Lied, Lovesong)
  • Fürbitten und Vaterunser
  • Schlussgebet
  • Danklied
  • Schlusssegen
  • Auszug des Brautpaares aus der Kirche