Zuständig für eine kirchliche Trauung ist in der Regel der Pfarrer des Hauptwohnsitzes der Brautleute.
Die Angaben zu Ihren Personalien und kirchlichen Daten für das "Ehevorbereitungsprotokoll" können die Brautleute selbst in das Ehevorbereitungsprotokoll eintragen und das ausgefüllt Formular an den Pfarrer senden, der das Ehevorbereitungsgespräch führen wird. Beim Gespräch werden alle Angaben überprüft und die Unterschriften geleistet.
Die katholischen Brautleute benötigen zum Ehevorbereitungsgespräch einen Tauf-, Firm- und Ledigennachweis von Ihrer Taufpfarrei, der nicht älter als sechs Monate sein darf. Die evangelischen Brautleute benötigen ein Taufzeugnis, mit der Erklärung, dass sie nicht aus der Kirche ausgetreten sind. Bei Kirchenaustritt, kann eine Dispens eingeholt werden. Für den Ledigennachweis eines evangelischen oder anders- oder nichtreligiösen Partners / Partnerin kann dieser / diese eine eidesstattliche Erklärung vor dem Pfarrer ablegen, der das Ehevorbereitungsprotokoll führt.