Sicherlich haben Sie über die Medien mitbekommen, dass sich die Erzdiözese Freiburg offensiv mit dem Thema: "Grenzachtender Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen – Schutz vor sexualisierter Gewalt" beschäftigt. Sie gibt auch offen zu, dass dieses Thema lange Zeit zu wenig Beachtung fand. Es ist daher gut, dass sich - angestoßen durch die kirchliche Jugendarbeit selbst – ein neues Bewusstsein entwickelt hat. Es geht zukünftig darum, Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen einen sicheren Raum zu schaffen, wo sich diese in ihrer Persönlichkeit, ihrem Glauben, ihren Fähigkeiten und Begabungen entfalten können.
Kirchliches Handeln soll dazu seinen Beitrag leisten und gestärkt werden
- durch eine Kultur der Achtsamkeit
- der Grenzachtung
- und des jeweils angemessenen Verhältnisses von Nähe und Distanz
„Als Kirche tragen wir eine besondere Verantwortung für alle Menschen, die sich kirchlichem Handeln anvertrauen, und insbesondere für das Wohl der Kinder und der jungen Menschen in Kirche und Gesellschaft.“, so der Generalvikar im seinem Brief an die Hauptamtlichen Mitarbeiter (September 2012).
Seit 2012 hat die Erzdiözese Freiburg Bestimmungen und Maßnahmen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt stetig weiterentwickelt:
- Im Januar 2020 wurde in unserem Bistum die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen (RO - Prävention)“ in Kraft gesetzt.
- Im November 2021 hat Erzbischof Burger die „Ordnung zur Ausführung der von der Deutschen Bischofskonferenz erlassenen Rahmenordnung
– Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (AROPräv)“ unterzeichnet.


